Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9952
VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467 (https://dejure.org/2022,9952)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2022 - 11 CS 22.467 (https://dejure.org/2022,9952)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2022 - 11 CS 22.467 (https://dejure.org/2022,9952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,9952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. e
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (Alkoholabhängigkeit) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei Rückfall nach längerer Alkoholabstinenz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die dem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Aufgrund der auf Erkrankungen nach Anlage 4 Nr. 7 FeV beschränkten Fragestellung, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einem gestuften Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde entsprach (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 17 m.w.N.), bestand für den zunächst beauftragten ärztlichen Gutachter auch keine Veranlassung oder Berechtigung, in seinem Gutachten vom 9. September 2021 näher auf die Fahreignung des Antragstellers im Zusammenhang mit dessen Alkoholkonsum einzugehen (vgl. § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV).
  • BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Ungeeignet ist, wer von Alkohol abhängig ist (Anlage 4 Nr. 8.3 FeV), und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1185

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zurückliegender Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Demgegenüber ist im Falle sogenannter Ausrutscher (einmaliger oder seltener Alkoholkonsum) während der Abstinenz nach dem Kriterium A 1.7 N der Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, S. 132) im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu prüfen, ob sich diese Vorfälle mit der Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkoholabstinenten Lebensweise vereinbaren lassen (BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 22; B.v. 4.4.2019 - 11 CS 19.619 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 19.07.2019 - 11 ZB 19.977

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge, ohne dass es hierfür weiterer Abklärung bedarf (BayVGH, B.v. 12.6.2019 - 11 ZB 19.627 - juris Rn. 13; B.v. 19.7.2019 - 11 ZB 19.977 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Ungeeignet ist, wer von Alkohol abhängig ist (Anlage 4 Nr. 8.3 FeV), und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 11 CS 18.1708 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 19.619

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Demgegenüber ist im Falle sogenannter Ausrutscher (einmaliger oder seltener Alkoholkonsum) während der Abstinenz nach dem Kriterium A 1.7 N der Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, S. 132) im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu prüfen, ob sich diese Vorfälle mit der Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkoholabstinenten Lebensweise vereinbaren lassen (BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 22; B.v. 4.4.2019 - 11 CS 19.619 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 ZB 19.627

    Voraussetzungen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467
    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge, ohne dass es hierfür weiterer Abklärung bedarf (BayVGH, B.v. 12.6.2019 - 11 ZB 19.627 - juris Rn. 13; B.v. 19.7.2019 - 11 ZB 19.977 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 14.11.2023 - B 1 S 23.868

    Alkoholabhängigkeit, Ausrutscher, "trockener" Alkoholiker, Arztbrief eines

    Die Anordnung gemäß § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV, ein ärztliches Gutachten beizubringen, ist nur erforderlich, wenn zwar Tatsachen die Annahme einer Alkoholabhängigkeit begründen und daher Zweifel hinsichtlich der Fahreignung vorliegen, aber nicht mit hinreichender Gewissheit feststeht, ob der Betreffende tatsächlich alkoholabhängig ist (BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 11 CS 22.467 - juris Rn. 12; B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris Rn. 10).

    Nach den Ausführungen der Bevollmächtigten des Antragstellers in der Antragsbegründung vom 23. Oktober 2023 (S. 6) sei der Vorfall am 14. Juli 2023 der "alten" Sucht zuzuordnen und keine erneute Alkoholabhängigkeit bei früherer Alkoholabhängigkeit anzunehmen (vgl. zur Abgrenzung und zu entsprechend erforderlichen Gutachtensanordnungen BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 11 CS 22.467 - juris Rn. 15 f.; B.v. 21.11.2019 - 11 C 19.1971 - juris Rn. 17 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2023 - 12 ME 149/22

    Abstinenz Kraftfahreignung; Alkoholabhängigkeit; Ausrutscher Kraftfahreignung;

    Ausnahmsweise kommt allerdings etwas Anderes in Betracht, wenn sich ein nur vereinzelter Alkoholkonsum (noch) mit der Erwartung einer langfristig alkoholabstinenten Lebensweise vereinbaren lässt (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 28.4.2022 - 11 CS 22.467 -, juris, Rn. 15, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht